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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IK Transporte & Dienstleistungen GmbH
 

1. Geltungsbereich  
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen IK Transporte & Dienstleistungen GmbH (im Folgenden „IK“) und ihren Auftraggebern über Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG), Werk- und Dienstverträgen sowie ergänzend Speditions-/Lagerlogistik. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
 

2. Vertragsgegenstand  
Gegenstand ist die Überlassung von Arbeitnehmern gemäß § 1 AÜG oder Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen. Einzelheiten wie Einsatzort, Arbeitszeit, Vergütung etc. werden im einzelnen Auftrag festgelegt.  
 

3. Vertragsschluss  
Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung durch IK auf Basis einer vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung. Mit Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber erkennt dieser diese AGB an.
 

4. Pflichten von IK  
a) Auswahl und Bereitstellung geeigneter, qualifizierter Mitarbeiter  
b) Einhaltung der gesetzlichen Pflichten (Arbeits-, Sozial-, Versicherungsrecht)  
c) Abführung von Löhnen, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträgen  
d) Versicherungsschutz der überlassenen Arbeitnehmer  
 

5. Pflichten des Auftraggebers  
a) Einweisung in Arbeitssicherheit, Betriebsanweisungen, Arbeitsabläufe  
b) Bereitstellung von Schutzmaterialien und Arbeitsmittel  
c) Kontrolle und Bestätigung der Arbeitszeit durch Unterschrift auf Stundennachweisen  
d) Keine Direktvermittlung oder Einstellung der überlassenen Arbeitnehmer ohne schriftliche Zustimmung von IK  
e) Meldung von Unfällen, Zwischenfällen oder Weisungsverstößen unverzüglich
 

6. Arbeitszeit, Vergütung, Abrechnung  
a) Die Abrechnung erfolgt nach bestätigten Stundennachweisen zum vereinbarten Stunden- oder Tagessatz zuzüglich MwSt.  
b) Änderungen von Einsatzort oder -zeit bedürfen vorheriger Absprache  
c) Spesen, Zuschläge und Reisekosten werden gesondert berechnet, sofern vereinbart  
 

7. Haftung und Schadenersatz  
a) IK haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit  
b) Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig  
c) Für Schäden durch überlassene Arbeitnehmer im Betrieb des Auftraggebers haftet IK nur gemäß § 11 Abs. 8 AÜG  
d) Der Auftraggeber haftet für Weisungen, Betriebsorganisation, Arbeitsschutz  
 

8. Gewährleistung / Ersatzstellung  
a) Erfüllt ein Mitarbeiter nicht die Anforderungen, kann der Auftraggeber innerhalb des ersten Arbeitstages Ersatz verlangen  
b) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern IK unverzüglich Ersatz anbietet  
 

9. Übernahme / Direktvermittlung  
a) Eine Übernahme eines überlassenen Mitarbeiters durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von IK  
b) Bei Übernahme innerhalb von 6 Monaten nach Einsatzende fällt eine Vermittlungsvergütung an, berechnet nach Einsatzdauer und Stundensatz  
 

10. Zahlungsbedingungen  
a) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar  
b) Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB)  
c) Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind nur bei unbestrittenen Forderungen zulässig  
 

11. Kündigung / Beendigung  
a) Für befristete Einsätze gilt der vereinbarte Zeitraum  
b) Der Vertrag kann mit Frist von 5 Arbeitstagen gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart  
c) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt  
d) Bei Vertragsende sind alle bereitgestellten Arbeitsmittel unverzüglich zurückzugeben  
 

12. Höhere Gewalt  
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, staatliche Anordnungen) sind beide Parteien für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit  
 

13. Datenschutz / Vertraulichkeit  
Beide Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und die DSGVO sowie sonstige Datenschutzvorschriften einzuhalten
 

14. Schlussbestimmungen  
a) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform  
b) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; eine rechtswirksame Ersatzregelung gilt
c) Erfüllungsort und Gerichtsstand (wenn zulässig) ist Hamburg
d) Es gilt deutsches Recht
 

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